Spenden für den Krankenpflegeverein Hohenems sind steuerlich absetzbar
Mit Bescheid vom 18. Juni 2009 hat das Bundesministerium für Finanzen offiziell mitgeteilt, dass der Krankenpflegeverein Hohenems zu den "spendenabsetzberechtigten Organisationen" Österreichs zählt und die Registrierungsnummer SO1115 zugeteilt. Dies kann in der Liste der begünstigten Spendenempfänger überprüft werden.
Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 können daher Spenden an den Krankenpflegeverein Hohenems steuerlich als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Wie funktioniert die Spendenabsetzbarkeit?
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Spendeneinzahlungsbelege an den Krankenpflegeverein Hohenems sammeln oder eine Spendenbestätigung beim Krankenpflegeverein anfordern.
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Die Spenden an den Krankenpflege Hohenems können dann bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) oder Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben geltend gemacht werden (Nachweis: Einzahlungsbelege oder Spendenbestätigung).
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Sie können Spenden bis zu 10% der Einkünfte des Vorjahres als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Firmen können Spenden bis zu 10% des Gewinnes des vergangenen Wirtschaftsjahres als Betriebsausgaben geltend machen.
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Je nach Höhe des Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.
Sie möchten Spenden?
Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen möchten können Sie gerne folgende Bankverbindung verwenden:
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Krankenpflegeverein Hohenems |
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Bank: |
Raiffeisenbank Hohenems |
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BLZ: |
37438 |
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Konto: |
44305 |
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IBAN: |
AT423743800000044305 |
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BIC: |
RANMAT21 |